Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Eisenbahner-Baugenossenschaft
Können nur Eisenbahner eine Wohnung oder ein Haus mieten?
Entgegen dem Namen kann jeder eine Wohnung mieten und gleichzeitig Genossenschafter werden. Der Name deutet heute lediglich auf die Herkunft/Entstehung hin (bis 2012 wurden die Eisenbahner-Baugenossenschaften durch die SBB unterstützt).
Besteht eine Warteliste und habe ich Chancen auf eine Wohnung?
Es besteht keine verbindliche Warteliste. Sie können sich jedoch auf unsere Interessentenliste eintragen lassen. Dies ist sowohl für Sie als auch für die EBG völlig unverbindlich und je nach Wohnungstyp und Jahreszeit kann es mehr oder weniger schnell zu einem Angebot kommen.
Wie hoch ist das Genossenschaftskapital für eine Wohnung?
Durch den Mieter sind einzuzahlen:
Fr. 3’000.– für eine 3-Zimmer-Wohnung
Fr. 4’000.– für eine 4-Zimmer-Wohnung
Fr. 5’000.– für ein 5-Zimmer-Haus
Dieses Kapital wird nicht verzinst und nach der Wohnungsabgabe wird es rückerstattet.
Wie sind die Kündigungsfristen für Wohnungen / Häuser und Parkplätze?
Grundsätzlich gilt für Wohnungen und für Reiheneinfamilienhäuser die Kündigungsfrist gemäss dem Mietvertrag. Eine solche Kündigung akzeptieren wir nur schriftlich und die Fristen, inkl. jene für die Postzustellung, sind einzuhalten. Abstellplätze jeglicher Art können immer auf Ende des nächstfolgenden Monats gekündigt werden (auch mündlich möglich).